ZOLL
- Welche Zölle fallen für Ihre Produkte an?
- Welche Export- und Zolldokumente benötigen Sie?
- Was ist das ATLAS-Verfahren?
- Was ist ein Carnet ATA und welche Vorteile haben Sie davon?
- Was ist ein AEO, was ist ein Bekannter Versender?
Die Länder der Europäischen Union bilden eine Zollunion.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Zu beachten sind allerdings die Umsatzsteuervorschriften und Meldepflichten. Alle Waren, die Sie in einen Nicht-EU-Staat ausführen oder aber aus einem Nicht-EU-Staat einführen, bedürfen der Abfertigung durch den Zoll.
Die Zollverwaltung bietet Ihnen eine Übersicht zum Warenverkehr.
Finden Sie im folgenden kurze Hinweise mit Verlinkungen und Ansprechpartnern zu den wichtigsten Zollthemen:
Die EORI-Nummer identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber dem Zoll. Sie benötigen eine EORI-Nummer ab der ersten Ein- oder Ausfuhr.
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number –Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ersetzt als in der gesamten EU gültige Beteiligtenidentifikation die deutsche Zollnummer. Sie ist seit dem 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Für Unternehmen reduziert EORI den Verwaltungsaufwand und vereinfacht die Verfahren. Für die Zollbehörden erleichtert das System die Identifizierung von Sicherheitsrisiken und rationalisiert die Verfahren.
Die deutsche Zollverwaltung beantwortet häufig gestellte Fragen zur EORI-Nummer.
Die EU hat zur EORI-Nummer einen e-learning-Kurs entwickelt.
Jedes Produkt wird einer Zolltarifnummer zugeordnet. Sie ist der Anknüpfungspunkt für Einfuhrzollsätze und Einfuhrbedingungen im Zielmarkt, indirekter Anknüpfungspunkt für Ausfuhrbeschränkungen und die Basis für die anzuwendende Listenregel im Präferenzbereich.
Hier finden Sie alle Zolltarifnummern aus dem Warenverzeichnis des Außenhandels in Deutsch, Englisch und Französisch von 2003 bis heute.
Auf der Internetseite des Zolls finden Sie die wichtigsten Vorschriften zur zollrechtlichen Abwicklung von Ausfuhren in Nicht-EU-Staaten.
Mit ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales ZollAbwicklungsSystem) bietet die Zollverwaltung Ihrem Unternehmen eine einfache und schnelle Möglichkeit, Zollanmeldungen für den EU-grenzüberschreitenden Warenverkehr direkt über das Internet abzuwickeln. ATLAS vereinfacht und beschleunigt die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung.
Die deutsche Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif EZT-online an. Bei EZT-online erfahren Sie, was Sie bei der Aus- und Einfuhr von Waren beachten müssen.
Der EZT basiert auf den Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der EU. Die TARIC-Daten werden den nationalen Verwaltungen arbeitstäglich zur Verfügung gestellt und von der EZT-Redaktion der Bundesfinanzdirektion Nord mit Sitz in Hamburg durch nationale Daten (z. B. den Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuersatz) ergänzt.
Die Auskunftsanwendung ermöglicht es Ihnen, im Bereich Ausfuhr Waren bis zur 8-stelligen Warennummer mit dem 4-stelligen AE-Code (Ausfuhrerstattungsnomenklatur) und im Bereich Einfuhr Waren bis zur 11-stelligen Warennummer (Codenummer) auf verschiedene Weise einzureihen oder auszuwählen. Bei der Einreihung werden Sie durch verschiedene Textdokumente unterstützt, z. B. durch Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und Anmerkungen zum jeweiligen Abschnitt.
Zur ausgewählten Waren- bzw. Codenummer werden Ihnen alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (z. B. zum Drittlandszollsatz, zur Ein-/ Ausfuhrgenehmigungspflicht, zu Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Wareneinfuhr oder der Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist in dem Bereich Einfuhr eine Verbrauchssteuernomenklatur integriert, mit der Sie den anzuwendenden Verbrauchssteuersatz ermitteln können.
Auf der Startseite „EZT-online Auskunftsanwendung“ stehen Ihnen die Menülinks „Mitteilungen“, „Texte“ und „Hilfe“ zur Verfügung. Über die Schaltflächen „zur Einfuhr“ und „zur Ausfuhr“ wählen Sie, in welchem Bereich des EZT Sie suchen/arbeiten wollen. Der blaue Anwendungstitel „EZT-online“ ändert sich je nach Auswahl in „EZT-online Einfuhr“ oder „EZT-online Ausfuhr“ und ist gleichzeitig ein Link, über den Sie jederzeit zur Startseite „EZT-online Auskunftsanwendung“ zurückkehren können.
Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Aus- und Einfuhr von Waren im internationalen Handel und in internationaler kultureller Tätigkeit. Es ersetzt für ein Jahr die Ein- und Ausfuhrzollanmeldung insbesondere für Berufsausrüstung, Warenmuster und für Messegut.
Weitere Informationen zum Carnet ATA bietet die deutsche Zollverwaltung.
Carnets ATA werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Allerdings können auch Carnets zum Export verwendet werden, die von der zuständigen Organisation eines anderen Mitgliedsstaates ausgestellt worden sind.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner Ihrer Industrie- und Handelskammer.
Das Thema Exportkontrolle kann Ihnen auch bei der Zollabwicklung begegnen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Exportkontrolle.
Verschiedenste Beiträge zu einzelnen Zollthemen (bspw. Kleinsendungen mit bestimmten Wertgrenzen, Wiederausfuhr, vereinfachtes Anmeldeverfahren etc.) finden Sie unter dem Suchbegriff „Auswahlverfahren“ auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung.
Aus dem wachsenden Sicherheitsbedürfnis und dem Ziel, globale Lieferantenketten vom Hersteller bis zum Endverbraucher effektiv zu schützen, ergeben sich neue und umfangreiche Anforderungen für alle am internationalen Handel Beteiligten. Vor diesem Hintergrund hat die Weltzollorganisation Standards für den sicheren weltweiten Handel entwickelt. Ein Baustein hierbei ist die Zertifizierung als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (Authorized Economic Operator, kurz AEO). Mit dieser Zertifizierung weisen Sie als Unternehmen Ihre Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit nach und profitieren von Erleichterungen bei der Zollabfertigung.
Welche Vorteile hat es, wenn Ihr Unternehmen eine AEO-Zertifizierung hat?
- AEO ist ein Qualitätsmerkmal und stellt damit einen Wettbewerbsvorteil dar
- International gegenseitige Anerkennung durch internationale Abkommen
- Geringerer Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen bei der summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung als AEO
- Niedrigere Risikoeinschätzung durch den Zoll
- Vorzugsbehandlung bei Kontrollen des Zolls
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Zertifizierung als AEO erfüllen?
- Ansässigkeit im Zollgebiet
- Einhaltung der Zoll- und anderer Vorschriften
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Zahlungsfähigkeit
- Nachweis bestimmter Sicherheitsanforderungen
Weitere Informationen zum AEO finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung
Informationen der Europäischen Kommission zum Thema AEO
FÜR INDIVIDUELLE FRAGEN FINDEN SIE HIER IHRE ANSPRECHPARTNER:
In den Detailfragen berät Sie gern Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Der Status "Bekannter Versender" betrifft den Sonderbereich Luftfrachtsendungen. Diese sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um die Lieferkette zu sichern, muss entweder die Fracht einmalig vor der Anlieferung an den Abgangsflughafen durch den Spediteur (Reglementierter Beauftragter) untersucht werden oder es liegt eine Sicherheitserklärung des Verladers, also des Unternehmens (Bekannter Versender) vor.
Das bisher weitgehend formlose Verfahren wurde von der EU geändert: Für den bekannten Versender ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich.
Ziel dieser neuen EU-Regelungen ist der Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen aufgrund der geänderten Sicherheitslage in der Welt. Mit der neuen EU- Verordnung vom 11. März 2008 soll eine Grundlage für eine gemeinsame Auslegung des Anhangs 17 des Abkommens von Chicago 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt geschaffen werden.
Wenn Sie die behördliche Zulassung als Bekannter Versender beim Luftfahrtbundesamt beantragen wollen, müssen Sie ein detailliertes Sicherheitsprogramm vorlegen. Wesentliche Eckpunkte sind:
- Sicherheitsbeauftragter muss benannt werden und eine 35-stündige Schulung erhalten
- Mitarbeiter mit Zugang zu Luftfracht bedürfen einer Sicherheitsunterweisung und einer 4-stündigen Schulung
- jährliches Sicherheitsaudit im Unternehmen
- Luftfracht muss manipulationssicher verpackt und verschlossen werden
- Personal muss bei Einstellung überprüft werden
- Sicherheits- und Frachtprozesse müssen geschildert werden
Der Status als Bekannter Versender ist keine Voraussetzung, um Luftfrachtsendungen zu befördern. Der Nachteil als "unbekannter Versender" besteht darin, dass die Sendung vom Reglementierten Beauftragten (Spediteur) untersucht werden muss. Dies kann zu Zusatzkosten (z. B. Röntgen oder Umverpacken der Ware erforderlich) und Zeitverzögerungen führen. Das Zulassungsverfahren für den Bekannten Versender ist allerdings auch komplex.
Weitere Informationen zum Bekannten Versender finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.
FÜR INDIVIDUELLE FRAGEN FINDEN SIE HIER IHRE ANSPRECHPARTNER
Hinsichtlich der Zulassung zum Bekannten Versender wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat S4 - Zulassung Bekannte Versender.
Das Referat S2 - Luftsicherheitsschulungen - ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Schulungsthemen.
Ihre Dokumente senden Sie bitte an folgende Anschrift oder E-Mail-Adressen:
Luftfahrt-Bundesamt
38144 Braunschweig
Fax: +49 531/2355-728
E-Mail: bekannteversender(at)lba.de (Referat S4)
E-Mail: luftsicherheitsschulung(at)lba.de (Referat S2)
Die Berater Ihrer Industrie- und Handelskammer unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Zoll mit Rat und Tat - zum Beispiel ganz konkret bei der Beschaffung von erforderlichen Transportdokumenten.
TIPP: Besuchen Sie auch eine Veranstaltung bei Ihrer Kammer, die Sie in die Zollthemen einführt. Die Kammern in Bayern veranstalten auch einmal im Jahr im Sommer ein Zollforum an mindestens zwei Orten in Bayern. Bei dieser Veranstaltungsreihe können Sie Mitarbeiter der Zollverwaltung kennenlernen, haben Sie die Möglichkeit, Fragen direkt zu klären und erhalten Sie Informationen zu aktuellen Zollthemen. Einige Kammern bieten auch einen Erfahrungsaustausch zu Zollthemen an.
Sehen Sie in der Veranstaltungsdatenbank von Bayern International nach, wann die nächste Veranstaltung zum Thema Zoll angeboten wird.
Ermitteln Sie abhängig von Ihrem Anliegen Ihre zuständige Behörde, Ihr Hauptzollamt der Generalzolldirektion oder finden Sie dieses in der allgemeinen Dienststellensuche.
Hier finden Sie allgemeine Auskünfte zum Thema Zoll. Außerdem bietet Ihnen das Außenwirtschaftsportal einen Überblick über zollrelevante Themen.